Bearbeiten von «Gähler Hermann - Gemeindepolizist und Landweibel»
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===Simple Botengänge=== | ===Simple Botengänge=== | ||
Die geltende Dienstordnung stammte aus dem Jahre 1879 und war | Die geltende Dienstordnung stammte aus dem Jahre 1879 und war seiher nur geringfügig angepasst worden. Hermann Gähler hatte sich wie seine Vorgänger täglich am Morgen auf der Kanzlei zu melden und die Aufträge entgegenzunehmen, die oft den Charakter von simplen Botengängen hatten.<br> | ||
Sein Chef für die polizeilichen Belange war der Verhörrichter, nicht etwa der Chef des Kantonspolizeiamtes, der mehr für verwaltungspolizeiliche Aufgaben eingesetzt wurde. Das einzig einigermassen Einheitliche unter den Dorfpolizisten war die Uniform, mit Ausnahme der Hemden, wo Herisau als einzige Gemeinde des Kantons eine Extrawurst haben musste.<br> | Sein Chef für die polizeilichen Belange war der Verhörrichter, nicht etwa der Chef des Kantonspolizeiamtes, der mehr für verwaltungspolizeiliche Aufgaben eingesetzt wurde. Das einzig einigermassen Einheitliche unter den Dorfpolizisten war die Uniform, mit Ausnahme der Hemden, wo Herisau als einzige Gemeinde des Kantons eine Extrawurst haben musste.<br> |