Bearbeiten von «Der weisse Fleck im Zonenplan»

Aus WikiSpeicher

Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 58: Zeile 58:
Am 1. Januar 2004 trat das neue kantonale Gesetz über Raumplanung in Kraft, welches vorsah, dass Rekurse erst nach einer Volksabstimmung entschieden werden.
Am 1. Januar 2004 trat das neue kantonale Gesetz über Raumplanung in Kraft, welches vorsah, dass Rekurse erst nach einer Volksabstimmung entschieden werden.


Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Speicher stimmten dem Teilzonenplan «Obere Schwendi im November 2009 zu, worauf der Regierungsrat erst im März 2013 den Rekurs der Besitzerin abwies. Zwischenzeitlich hat 2012 die Immobilienfirma eine Beschwerde ans Obergericht gegen eine Rechtsverweigerung des Regierungsrates eingereicht. Das Obergericht wies die Beschwerde ab, wurde aber vom Bundesgericht gerügt, hat doch der Regierungsrat ohne ersichtliche Gründe so lange mit Entscheiden zugewartet.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Speicher stimmten dem Teilzonenplan «Obere Schwendi im November 2009 zu, worauf der Regierungsrat erst im März 2013 den Rekurs der Besitzerin abwies.


=== Abschliessender Bundesgerichtsentscheid 2021 ===
=== Abschliessender Bundesgerichtsentscheid 2021 ===

Bitte beachte, dass alle Beiträge zu WikiSpeicher von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter WikiSpeicher:Urheberrechte). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)