Bearbeiten von «Anhorn Chronik»

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[[Datei:Anhornchronik.JPG|mini|rechts]] [[Datei:Anhornchr_Appenzell.JPEG|mini|rechts|Appenzeller Chronik]] [[Anhorn Bartholome|Bartholome Anhorn]] (1566 - 1642) war von 1623 bis 1626 Pfarrer in Speicher. Er beschreibt in seiner ab 1625 [https://www.e-codices.ch/de/cea/Ms0001/V13|handschriftlich verfassten Chronik] (Kantonsbibliothek AR, Trogen: KB-011861/1; KB App 954) auf über 400 Seiten das Land Appenzell mit Dörfern, Flüssen, Geschichte, den Gründen für die Landteilung und die Art und Weise, wie diese vollzogen wurde. Ebenso geht er auf Ereignisse der Eidgenossenschaft und der umliegenden Mächte ein. Als seine Quellen gibt er andere Chroniken, Berichte und Erzählungen von aus seiner Sicht glaubwürdigen Wissensträgern an. Die Sprache ist barock ausschweifend und trieft manchmal geradezu von Unterwürfigkeit, wenn er Regierungsmitglieder erwähnt, ebenso wenn er sich auf den Glauben beruft. Seine Berichterstattung ist klar geprägt von einer evangelischen Sicht der Geschehnisse.
[[Datei:Anhornchronik.JPG|mini|rechts]] [[Datei:Anhornchr_Appenzell.JPEG|mini|rechts|Appenzeller Chronik]] [[Anhorn Bartholome|Bartholome Anhorn]] (1566 - 1642) war von 1623 bis 1626 Pfarrer in Speicher. Er beschreibt in seiner ab 1625 handschriftlich verfassten Chronik (Kantonsbibliothek AR, Trogen: KB-011861/1; KB App 954) auf über 400 Seiten das Land Appenzell mit Dörfern, Flüssen, Geschichte, den Gründen für die Landteilung und die Art und Weise, wie diese vollzogen wurde. Ebenso geht er auf Ereignisse der Eidgenossenschaft und der umliegenden Mächte ein. Als seine Quellen gibt er andere Chroniken, Berichte und Erzählungen von aus seiner Sicht glaubwürdigen Wissensträgern an. Die Sprache ist barock ausschweifend und trieft manchmal geradezu von Unterwürfigkeit, wenn er Regierungsmitglieder erwähnt, ebenso wenn er sich auf den Glauben beruft. Seine Berichterstattung ist klar geprägt von einer evangelischen Sicht der Geschehnisse.
Die umständliche und oft sehr salbungsvolle Sprache erschwert das Erkennen der Kernerzählung. Zudem ist zu beachten, dass viele Wörter und Ausdrücke, die er benützte, früher eine andere, zum Teil nur lokale Bedeutung hatten oder heute gar nicht mehr in Gebrauch sind.
Die umständliche und oft sehr salbungsvolle Sprache erschwert das Erkennen der Kernerzählung. Zudem ist zu beachten, dass viele Wörter und Ausdrücke, die er benützte, früher eine andere, zum Teil nur lokale Bedeutung hatten oder heute gar nicht mehr in Gebrauch sind.
Ein ausführliches Kapitel widmet Anhorn dem Kirchenbau von Speicher. Die darin beschriebenen genauen und wohl der Realität entsprechenden Details sind darauf zurückzuführen, dass er viele damals beteiligte Zeitgenossen persönlich kannte und deren Erinnerungen und Erlebnisse verarbeiten konnte.  
Ein ausführliches Kapitel widmet Anhorn dem Kirchenbau von Speicher. Die darin beschriebenen genauen und wohl der Realität entsprechenden Details sind darauf zurückzuführen, dass er viele damals beteiligte Zeitgenossen persönlich kannte und deren Erinnerungen und Erlebnisse verarbeiten konnte.  
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==== Beschluss zum Kirchenbau ====
==== Beschluss zum Kirchenbau ====
(364v) Dann wurde an einer Zusammenkunft [''im Sinne einer Gemeindeversammlung''] im Hof zu Speicher die Frage gestellt, ob sie ein solches Vorhaben anpacken wollten oder nicht. Dabei wurden sie von der Obrigkeit, vertreten durch die Herren Conrad Zellweger von Teufen und Johannes Schüssen [''Scheuss?''] von Herisau, beide neu und alt Landamman, Jost Jacob Landweibel und Hermann Zidler [''Sidler?''] von Herisau, damals Landschreiber, wie auch weiterer Herren ernsthaft ermuntert, ein solch christliches Werk an die Hand zu nehmen. Sie gaben das Versprechen ab, dass sie von andern evangelischen Städten und Orten bestimmt Steuergelder und Hilfe bekommen. Dies geschah dann tatsächlich auch, wie weiter unten vermerkt ist.
(364v) Dann wurde an einer Zusammenkunft (''im Sinne einer Gemeindeversammlung'') im Hof zu Speicher die Frage gestellt, ob sie ein solches Vorhaben anpacken wollten oder nicht. Dabei wurden sie von der Obrigkeit, vertreten durch die Herren Conrad Zellweger von Teufen und Johannes Schüssen (''Scheuss?'') von Herisau, beide neu und alt Landamman, Jost Jacob Landweibel und Hermann Zidler (''Sidler?'') von Herisau, damals Landschreiber, wie auch weiterer Herren ernsthaft ermuntert, ein solch christliches Werk an die Hand zu nehmen. Sie gaben das Versprechen ab, dass sie von andern evangelischen Städten und Orten bestimmt Steuergelder und Hilfe bekommen. Dies geschah dann tatsächlich auch, wie weiter unten vermerkt ist.
So hat denn hierauf die ganze Gemeinde mit dem Stimmenmehr beschlossen, Gott dem Allmächtigen zu Ehren, auch zur Verbreitung seines heiligen Wortes, in seinem Namen dieses christliche Werk an die Hand zu nehmen und auszuführen. Zu diesem Vorhaben sind sie am 19. Juli 1613 nochmals zusammen gekommen um zu beraten, wie ein solcher Bau am besten ausgeführt werden solle. Die Werkmeister wurden bestimmt. Landammann Zellweger und Landweibel Jost Jacob ermahnten die Gemeinde, dass ein solcher Bau nicht ohne zusätzliche Kosten errichtet werden könne, es sei also nötig, eine allgemeine Steuer zu erheben. Mit Tat und Gut zu dienen anerboten sie sich ohne weiteres. [Im Gegensatz zur Erhebung einer allgemeinen Steuer] versprachen sie, jeder möge die beschlossene Steuer aus eigenem freiem Willen (365v) geben, ohne genötigt oder gezwungen worden zu sein. Die erste Hälfte sei auf den Lorenztag [''10. August''] 1614 und die andere Hälfte auf den Lorenztag 1615 zu leisten.
So hat denn hierauf die ganze Gemeinde mit dem Stimmenmehr beschlossen, Gott dem Allmächtigen zu Ehren, auch zur Verbreitung seines heiligen Wortes, in seinem Namen dieses christliche Werk an die Hand zu nehmen und auszuführen. Zu diesem Vorhaben sind sie am 19. Juli 1613 nochmals zusammen gekommen um zu beraten, wie ein solcher Bau am besten ausgeführt werden solle. Die Werkmeister wurden bestimmt. Landammann Zellweger und Landweibel Jost Jacob ermahnten die Gemeinde, dass ein solcher Bau nicht ohne zusätzliche Kosten errichtet werden könne, es sei also nötig, eine allgemeine Steuer zu erheben. Mit Tat und Gut zu dienen anerboten sie sich ohne weiteres. (Im Gegensatz zur Erhebung einer allgemeinen Steuer) versprachen sie, jeder möge die beschlossene Steuer aus eigenem freiem Willen (365v) geben, ohne genötigt oder gezwungen worden zu sein. Die erste Hälfte sei auf den Lorenztag (''10. August'') 1614 und die andere Hälfte auf den Lorenztag 1615 zu leisten.


==== Freiwillige Steuern ====
==== Freiwillige Steuern ====
Als allererstes versprach Hauptmann Welti Rechsteiner seine Hofstatt für die Kirche, Turm und Kirchhof, respektive Friedhof [''unentgeltlich zu schenken'']. Da wo jetzt die Kirche steht, stand sein Haus mit Stadel, welches er schleifen liess und somit der Platz auf Begehren [''mit Zustimmung?''] der Gemeinde bewilligt wurde. Das Kirchendach und den Helm des Turms liess Hauptmann Hans Tanner auf seine Kosten machen, [''inbegriffen''] Schindeln, Nägel und Deckerlohn.
Als allererstes versprach Hauptmann Welti Rechsteiner seine Hofstatt für die Kirche, Turm und Kirchhof, respektive Friedhof (''unentgeltlich zu schenken''). Da wo jetzt die Kirche steht, stand sein Haus mit Stadel, welches er schleifen liess und somit der Platz auf Begehren (''mit Zustimmung?'') der Gemeinde bewilligt wurde. Das Kirchendach und den Helm des Turms liess Hauptmann Hans Tanner auf seine Kosten machen, (''inbegriffen'') Schindeln, Nägel und Deckerlohn.
(366) Dann haben, wie oben angedeutet, gemeine Gemeindegenossen freiwillig Steuern zu geben versprochen, nämlich wie folgt:  
(366) Dann haben, wie oben angedeutet, gemeine Gemeindegenossen freiwillig Steuern zu geben versprochen, nämlich wie folgt:  


[''Hier folgt die wohl lückenlose Liste aller Spender/innen''] <small>Hans Koller einhundert Gulden, Konrad Soneregger einhundert Gulden, Christen Bruderer einhundert Gulden, Christen Sturzenegger einhundert Gulden, Andreas Schittli zwanzig Gulden, Hauptmann Heini Tanners selig hinterlassene Witwe (Elsbeth Schirmer) einen fünzig pfündigen Brief mit Kräften auf Martini [11. November] 1613. Thoman Butz fünfzig Gulden, Hans Schwendimann sechzehn Gulden, Michael Rechsteiner dreissig Gulden, Jagg Schittli zwanzig Gulden, Leonhart Lopacher zwölf Gulden, Jagli Alther vierundzwanzig Gulden, Cunrad Fässt dreissig Gulden, Jakob Schwendimann fünfzehn Gulden, Ritz Graf vierzehn Gulden Hans Locher auf Hohrüti dreissig Gulden, Michel Höchner acht Gulden, Ulrich Lanker vierzehn Gulden, Andreas Graf zehn GuldenUeli Hochreutener fünfzehn Gulden, Hans Schwendimann in der Au acht Gulden Dieterich Schmidli vier Gulden, Melcher Gaff sechzehn Gulden, Zacharias Krüsi ein Gulden, Jagg Rüscher dreissig Gulden, Hans Schmidli achtzehn Gulden, Jagg Niderer fünfzehn Gulden und liess auf seinem Gut die Steine für die Mauern brechen, Ulrich Graf ein Gulden, Ernst Hochreutener fünfzehn Gulden, Heini Zürcher fünfzig Gulden, Ueli Schwendimann fünfzig Gulden, Baschli Rechsteiner fünfzig Gulden, Hans Rechsteiner fünf Gulden, Hermann Lanker Ritzen Sohn acht Gulden, Alt Herman Lanker fünfunddreissig Gulden, Heini Egger vier Gulden, (367) Jagg Hochreutener achtzehn Gulden, Heini Sonderegger vierundzwanzig Gulden, Hans Sonderegger zehn Gulden, Brosi Bodmans Frau fünf Gulden, Galli Zürcher vier Gulden, Michel Schmidlj fünf Gulden, Toni Graf einen sechzigpfündigen Brief mit Kräften auf Martini 1612 – Hans Würzer zwanzig Gulden, Hans Keller vierzehn Gulden, Hans Locher vier Gulden, Ulrich Lanker fünfzehn Gulden, Debus Graf zehn Gulden, Stephan Loppacher sechsundzwanzig Gulden, Toni Graf zehn Gulden, Joseph Graf fünfzehn Gulden, Baschli Tanner fünfzehn Gulden, Jung Herman Alther fünf Gulden, Peter Grünholzer zwölf Gulden, Ůli Schmidli acht Gulden, Hans Hochreutener sechs Gulden, Dyas Lanker sechzehn Gulden, Andres Loppacher vierzehn Gulden, Jöri Sonderegger zehn Gulden, Herr Sebastian Altherr von Trogen Seckelmeister, hernach Landvogt im Rheintal von wegen seines Gutes in Speicher fünfunddreissig Gulden, Uli Koller fünfzig Gulden, Heini Koller vierzig Gulden, Heini Eckers Kind zehn Gulden, Hans Lanker sechsundzwanzig Gulden, Hans Kellenberger sechs Gulden, Conrad Egger sechs Gulden, Heini Eugsters selig Kind acht Gulden, Alt Herman Alther zwanzig Gulden, Hans Alther dreissig Gulden, Uli Nisple zehn Gulden, Jagg Schittli Othmars Sohn sechsundzwanzig Gulden, Jagg Kellenberger der Küfer dreissig Gulden, Debus Hüttschwendiner (367v) 368 fünfzig Pfund Schillig Geld zu geben nach seinem Tod, laut einem Zedel, Michel Kellenberger acht Gulden, Hans Locher, genannt Rosina Hans zwölf Gulden, Gallus Sonderegger acht Gulden, Leonhart Krüsi vier Gulden, Conrad Encker ein Gulden, Michel Eggers selig Frau ein Gulden, Uli Kern, genannt List ein Gulden, Uli Urscheder ein Gulden, Uli Schwendimann ein Gulden, Hans Schwendimann am Flecken zwanzig Gulden, und Hans Tanner in Reutenen dreissig Gulden.</small>  
(''Hier folgt die wohl lückenlose Liste aller Spender/innen'') <small>Hans Koller einhundert Gulden, Konrad Soneregger einhundert Gulden, Christen Bruderer einhundert Gulden, Christen Sturzenegger einhundert Gulden, Andreas Schittli zwanzig Gulden, Hauptmann Heini Tanners selig hinterlassene Witwe (Elsbeth Schirmer) einen fünzig pfündigen Brief mit Kräften auf Martini (11. November) 1613. Thoman Butz fünfzig Gulden, Hans Schwendimann sechzehn Gulden, Michael Rechsteiner dreissig Gulden, Jagg Schittli zwanzig Gulden, Leonhart Lopacher zwölf Gulden, Jagli Alther vierundzwanzig Gulden, Cunrad Fässt dreissig Gulden, Jakob Schwendimann fünfzehn Gulden, Ritz Graf vierzehn Gulden Hans Locher auf Hohrüti dreissig Gulden, Michel Höchner acht Gulden, Ulrich Lanker vierzehn Gulden, Andreas Graf zehn GuldenUeli Hochreutener fünfzehn Gulden, Hans Schwendimann in der Au acht Gulden Dieterich Schmidli vier Gulden, Melcher Gaff sechzehn Gulden, Zacharias Krüsi ein Gulden, Jagg Rüscher dreissig Gulden, Hans Schmidli achtzehn Gulden, Jagg Niderer fünfzehn Gulden und liess auf seinem Gut die Steine für die Mauern brechen, Ulrich Graf ein Gulden, Ernst Hochreutener fünfzehn Gulden, Heini Zürcher fünfzig Gulden, Ueli Schwendimann fünfzig Gulden, Baschli Rechsteiner fünfzig Gulden, Hans Rechsteiner fünf Gulden, Hermann Lanker Ritzen Sohn acht Gulden, Alt Herman Lanker fünfunddreissig Gulden, Heini Egger vier Gulden, (367) Jagg Hochreutener achtzehn Gulden, Heini Sonderegger vierundzwanzig Gulden, Hans Sonderegger zehn Gulden, Brosi Bodmans Frau fünf Gulden, Galli Zürcher vier Gulden, Michel Schmidlj fünf Gulden, Toni Graf einen sechzigpfündigen Brief mit Kräften auf Martini 1612 – Hans Würzer zwanzig Gulden, Hans Keller vierzehn Gulden, Hans Locher vier Gulden, Ulrich Lanker fünfzehn Gulden, Debus Graf zehn Gulden, Stephan Loppacher sechsundzwanzig Gulden, Toni Graf zehn Gulden, Joseph Graf fünfzehn Gulden, Baschli Tanner fünfzehn Gulden, Jung Herman Alther fünf Gulden, Peter Grünholzer zwölf Gulden, Ůli Schmidli acht Gulden, Hans Hochreutener sechs Gulden, Dyas Lanker sechzehn Gulden, Andres Loppacher vierzehn Gulden, Jöri Sonderegger zehn Gulden, Herr Sebastian Altherr von Trogen Seckelmeister, hernach Landvogt im Rheintal von wegen seines Gutes in Speicher fünfunddreissig Gulden, Uli Koller fünfzig Gulden, Heini Koller vierzig Gulden, Heini Eckers Kind zehn Gulden, Hans Lanker sechsundzwanzig Gulden, Hans Kellenberger sechs Gulden, Conrad Egger sechs Gulden, Heini Eugsters selig Kind acht Gulden, Alt Herman Alther zwanzig Gulden, Hans Alther dreissig Gulden, Uli Nisple zehn Gulden, Jagg Schittli Othmars Sohn sechsundzwanzig Gulden, Jagg Kellenberger der Küfer dreissig Gulden, Debus Hüttschwendiner (367v) 368 fünfzig Pfund Schillig Geld zu geben nach seinem Tod, laut einem Zedel, Michel Kellenberger acht Gulden, Hans Locher, genannt Rosina Hans zwölf Gulden, Gallus Sonderegger acht Gulden, Leonhart Krüsi vier Gulden, Conrad Encker ein Gulden, Michel Eggers selig Frau ein Gulden, Uli Kern, genannt List ein Gulden, Uli Urscheder ein Gulden, Uli Schwendimann ein Gulden, Hans Schwendimann am Flecken zwanzig Gulden, und Hans Tanner in Reutenen dreissig Gulden.</small>  


Das ergibt an freiwilligen Steuern eine Summe von 1727 Gulden an Geld und 160 Pfund Pfennig Schilliggeld, ohne die Hofstatt und Dach. [''Bemerkung: 1 Schilling = 12 Pfennig; 1 Pfund = 20 Schilling; 1 Gulden ca. 50 Schilling'']
Das ergibt an freiwilligen Steuern eine Summe von 1727 Gulden an Geld und 160 Pfund Pfennig Schilliggeld, ohne die Hofstatt und Dach. (''Bemerkung: 1 Schilling = 12 Pfennig; 1 Pfund = 20 Schilling; 1 Gulden ca. 50 Schilling'')
 
(368v) Diese hier aufgeführten Steuern hat Jacob Schwendimann auf Begehren einer Gemeindeversammlung eingezogen und zum Nutzen und Frommen der Kirche an Schilliggeld und Hauptgut (''als Kapital'') angelegt und verwendet.
(368v) Diese hier aufgeführten Steuern hat Jacob Schwendimann auf Begehren einer Gemeindeversammlung eingezogen und zum Nutzen und Frommen der Kirche an Schilliggeld und Hauptgut [''als Kapital''] angelegt und verwendet.


==== Der eigentliche Bau ====
==== Der eigentliche Bau ====
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Die Steine für den Bau sind teils in Jagg Niderers Weide in der Ebni, teils in Hauptmann Uli Krüsis Gut gehauen worden. Die Baumeister, die den Bau ausführten waren Hauptmann Wälti Rechsteiner, und Jacob Rüsch. Bauzahler war Hauptmann Hans Tanner auf dem Rüschen. Das erste Fuder Holz hat Hans Schwendimann und das erste Fuder Kalksteine hat Jagg Schittli, Lenharts Sohn geführt. Die Grundsteinlegung erfolgte am Osterzinstag, am 26 April 1614.
Die Steine für den Bau sind teils in Jagg Niderers Weide in der Ebni, teils in Hauptmann Uli Krüsis Gut gehauen worden. Die Baumeister, die den Bau ausführten waren Hauptmann Wälti Rechsteiner, und Jacob Rüsch. Bauzahler war Hauptmann Hans Tanner auf dem Rüschen. Das erste Fuder Holz hat Hans Schwendimann und das erste Fuder Kalksteine hat Jagg Schittli, Lenharts Sohn geführt. Die Grundsteinlegung erfolgte am Osterzinstag, am 26 April 1614.


Für die Bauzeit ist besonders anzumerken, dass am Anfang ein Viertel Kernen [''ein jährlich zu entrichtender Zins, zunächst auf dem Grundstück haftend''] elf Batzen galt, kurz danach vierundzwanzig Batzen. Zudem mussten die Kirchgenossen in der gleichen Zeit zwei Unwetter mit Hagelschlag erleiden. (369v)
Für die Bauzeit ist besonders anzumerken, dass am Anfang ein Viertel Kernen (''ein jährlich zu entrichtender Zins, zunächst auf dem Grundstück haftend'') elf Batzen galt, kurz danach vierundzwanzig Batzen. Zudem mussten die Kirchgenossen in der gleichen Zeit zwei Unwetter mit Hagelschlag erleiden. (369v)


[[Datei:Kelch 1614 2-1.jpg|miniatur|rechts|Kelch mit [[Media: Kelchinschriften.PDF| Inschrift]]von 1614]]
Am 9. Oktober 1614, acht Tage vor dem Gallustag, wurde die erste Predigt gehalten durch Jacob Bygel von Zürich, Dekan im Lande Appenzell und zu jener Zeit Pfarrer in Herisau. Am gleichen Tag trat Johannes Gmünder von Herisau als erster Pfarrer in Speicher seine Stelle an.
Am 9. Oktober 1614, acht Tage vor dem Gallustag, wurde die erste Predigt gehalten durch Jacob Bygel von Zürich, Dekan im Lande Appenzell und zu jener Zeit Pfarrer in Herisau. Am gleichen Tag trat Johannes Gmünder von Herisau als erster Pfarrer in Speicher seine Stelle an.


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Hierauf hat die Gemeinde Speicher von den Orten der Eidgenossenschaft folgende Beiträge erhalten:  
Hierauf hat die Gemeinde Speicher von den Orten der Eidgenossenschaft folgende Beiträge erhalten:  


[''Auch hier folgt wieder eine lückenlose Liste aller Spenden''] <small>Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich haben auf eine Anfrage von Hauptmann Hans Tanner und Hermann Zydler (Sidler), damals Landschreiber, hundert Gulden ihrer Münz gegeben. Auf der gleichen Reise bezahlten sie dem Glockengiesser Peter Füssli in Zürich die Glocken, pro Zentner vierzig Gulden, und brachten sie ins Land.
(''Auch hier folgt wieder eine lückenlose Liste aller Spenden'') <small>Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich haben auf eine Anfrage von Hauptmann Hans Tanner und Hermann Zydler (Sidler), damals Landschreiber, hundert Gulden ihrer Münz gegeben. Auf der gleichen Reise bezahlten sie dem Glockengiesser Peter Füssli in Zürich die Glocken, pro Zentner vierzig Gulden, und brachten sie ins Land.
Schultheiss und Rat der Stadt Bern spendeten hundert Gulden ihrer Münz, entsprechend achtzig Gulden „guter Münz“, sieben Gulden und zehn Batzen.
Schultheiss und Rat der Stadt Bern spendeten hundert Gulden ihrer Münz, entsprechend achtzig Gulden „guter Münz“, sieben Gulden und zehn Batzen.


[[Datei:Kelch 1614 2-1.jpg|miniatur|rechts|Kelch mit [[Media: Kelchinschriften.PDF|Inschrift von 1614]]]]Statthalter und Rat zu Glarus einhundert Gulden ihrer Münz. Bürgermeister und Rat der Stadt Basel zweihundert Gulden ihrer Münz. Bürgermeister und Rat der Stadt Schaffhausen einhundert Gulden „gute Münz“. Bürgermeister, Rat und gemeinde Bürger der Stadt St. Gallen gaben einen fünfzigpfündigen Zinsbrief an einer Gült [Schuldverschreibung auf einem Grundstück], welcher jährlich acht Gulden Zins einbringt und an Bargeld 1360 Gulden. Junker Heinrich Schlumpf, ebenfalls aus St. Gallen, spendete einen [[Abendmahlskelch von 1614|silbernen Kelch]], wie man sie benötigt, um das Abendmahl des Herrn auszuteilen. (vgl. Kunstdenkmäler der Schweiz, Appenzell Ausserrhoden, Band II, Seite 392, Abb. 420).
Statthalter und Rat zu Glarus einhundert Gulden ihrer Münz. Bürgermeister und Rat der Stadt Basel zweihundert Gulden ihrer Münz. Bürgermeister und Rat der Stadt Schaffhausen einhundert Gulden „gute Münz“. Bürgermeister, Rat und gemeinde Bürger der Stadt St. Gallen gaben einen fünfzigpfündigen Zinsbrief an einer Gült (Schuldverschreibung auf einem Grundstück), welcher jährlich acht Gulden Zins einbringt und an Bargeld 1360 Gulden. Junker Heinrich Schlumpf, ebenfalls aus St. Gallen, spendete einen [[Abendmahlskelch von 1614|silbernen Kelch]], wie man sie benötigt, um das Abendmahl des Herrn auszuteilen. (vgl. Kunstdenkmäler der Schweiz, Appenzell Ausserrhoden, Band II, Seite 392, Abb. 420).


(371v) Die Stadt Winterthur spendete 26 Gulden und zwei Batzen, Altstätten im Rheintal 25 Gulden.
(371v) Die Stadt Winterthur spendete 26 Gulden und zwei Batzen, Altstätten im Rheintal 25 Gulden.
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==== Die Kirchgemeinde wird politische Gemeinde ====
==== Die Kirchgemeinde wird politische Gemeinde ====
Dann haben auch, (wie oben beschrieben) meine hochverehrten gnädigen Herren und Oberen Landammann und Rat der äusseren Rhoden des Landes Appenzell zu diesem christlichen Werke beigesteuert, geraten und geholfen. Auch kraft ihrer hohen obrigkeitlichen Gewalt haben sie ohne jemandes Einrede oder Vorwände den Kirchenbau bewilligt und wie die andern, die schon früher gebaut wurden ebenso privilegiert und ihrem Landesschutz unterstellt.
Dann haben auch, (wie oben beschrieben) meine hochverehrten gnädigen Herren und Oberen Landammann und Rat der äusseren Rhoden des Landes Appenzell zu diesem christlichen Werke beigesteuert, geraten und geholfen. Auch kraft ihrer hohen obrigkeitlichen Gewalt haben sie ohne jemandes Einrede oder Vorwände den Kirchenbau bewilligt und wie die andern, die schon früher gebaut wurden ebenso privilegiert und ihrem Landesschutz unterstellt.
So haben denn die gemeinen Kirchgenossen von Speicher, neben untertänigem Dank die vorerwähnten Herren Landammann und Räte mit Eifer und Ernst gebeten und darum bitten, ein eigenes Secret In-Sigel des Landes [''Kleine Kopie des Landessiegels''] zur Bestätigung der oben beschriebenen Dinge öffentlich an dieses Libell [''Anhang zu einem Aktenstück''] zu hängen, für sie und ihre Nachfahren anderweitig ohne Schaden. So haben denn auch, wie angezeigt, die ehrenwerten Herren Landamman Conrad Zellweger und Johannes Schüss, neu und alt Landamman, desgleichen Herman Zidler Landschreiber und Jost Jacob Landweibel, als damals regierende Landesamtleute, dieser Sachen wohlwollend zur Kenntnis genommen, auch geholfen und beraten. Darauf haben die gemeinen Kirchgenossen dieselbigen, als ihre wohlgesinnten Herren und Freunde, gebeten wahrhafte Zeugen der geschriebenen Dinge zu sein. So hat jeder als Zeichen der Beurkundung sein eigenes Siegel öffentlich an dieses Libell gehängt, für sie und ihre Erben überall und ohne Minderung.
So haben denn die gemeinen Kirchgenossen von Speicher, neben untertänigem Dank die vorerwähnten Herren Landammann und Räte mit Eifer und Ernst gebeten und darum bitten, ein eigenes Secret In-Sigel des Landes (''Kleine Kopie des Landessiegels'') zur Bestätigung der oben beschriebenen Dinge öffentlich an dieses Libell (''Anhang zu einem Aktenstück'') zu hängen, für sie und ihre Nachfahren anderweitig ohne Schaden. So haben denn auch, wie angezeigt, die ehrenwerten Herren Landamman Conrad Zellweger und Johannes Schüss, neu und alt Landamman, desgleichen Herman Zidler Landschreiber und Jost Jacob Landweibel, als damals regierende Landesamtleute, dieser Sachen wohlwollend zur Kenntnis genommen, auch geholfen und beraten. Darauf haben die gemeinen Kirchgenossen dieselbigen, als ihre wohlgesinnten Herren und Freunde, gebeten wahrhafte Zeugen der geschriebenen Dinge zu sein. So hat jeder als Zeichen der Beurkundung sein eigenes Siegel öffentlich an dieses Libell gehängt, für sie und ihre Erben überall und ohne Minderung.
Gegeben am letzten Tag des Mai, als man zählte von der gnadenreichen Geburt unseres lieben Herrn und einigen Erlösers und Seligmachers Jesus Christus eintausend sechshundert und fünfzehn Jahre.
Gegeben am letzten Tag des Mai, als man zählte von der gnadenreichen Geburt unseres lieben Herrn und einigen Erlösers und Seligmachers Jesus Christus eintausend sechshundert und fünfzehn Jahre.


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