Bearbeiten von «Anhorn Chronik»

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==== Landteilung - Ursachen und Folgen ====
==== Landteilung - Ursachen und Folgen ====
Alsdann suchte sich das ganze Land Appenzell, die inneren und äusseren Rhoden, nach den langen und vielfältig (aber mehrteils glücklich) geführten Kriegen im Jahre 1409 gemeinsam, wie als leibliche Brüder, unter ein einziges Landrecht, unter ein Banner, Stab und Siegel und auch unter eine Obrigkeit, ein Gericht und einen Rat zu stellen. Dabei wurde klar festgehalten, dass jeder Teil, die äusseren, wie die inneren Rhoden in Landesangelegenheiten, mit Besetzung der Regierung und mit Beratschlagung anderer wichtiger Sachen und Geschäfte gleichzeitig miteinander mehren und minderen [''abstimmen''], und dass kein Teil ohne den andern etwas Hochwichtiges vornehmen solle.
Alsdann suchte sich das ganze Land Appenzell, die inneren und äusseren Rhoden, nach den langen und vielfältig (aber mehrteils glücklich) geführten Kriegen im Jahre 1409 gemeinsam, wie als leibliche Brüder, unter ein einziges Landrecht, unter ein Banner, Stab und Siegel und auch unter eine Obrigkeit, ein Gericht und einen Rat zu stellen. Dabei wurde klar festgehalten, dass jeder Teil, die äusseren, wie die inneren Rhoden in Landesangelegenheiten, mit Besetzung der Regierung und mit Beratschlagung anderer wichtiger Sachen und Geschäfte gleichzeitig miteinander mehren und minderen (''abstimmen''), und dass kein Teil ohne den andern etwas Hochwichtiges vornehmen solle.
Dann haben aber diejenigen von inneren Rhoden (welche mit aller Gewalt danach strebten, dass man alle Landsgemeinden, Räte und Gerichte allein bei ihnen besuche, damit sie die besten Regierungspersonen dem gemeinen Mann, wenn sie unter sich in Appenzell seien, aufschwatzen könnten) angefangen, die Abmachung zu missachten. Sie haben hinterrücks und zum Nachteil der äusseren Rhoden mit Zwang und Trotz während der letzten rund hundert Jahre angefangen, gegen die christliche evangelische Religion zu handeln mit der Folge, dass die äusseren Rhoden des Landes Appenzell und auch die Evangelischen in den inneren Rhoden sich notwendigerweise beklagen und rechtfertigen mussten. Die ganze Angelegenheit wuchs sich derart aus, dass die zwölf Orte der Eidgenossenschaft auf ihre ehrbaren Ratsbotschaften von 1524 hinwiesen, dass die Landleute ihre Streitigkeiten in abwechselnden Landsgemeinden begleichen sollten. Dabei sei es dann eben während längerer Zeit nicht geblieben und 1595/96 haben die inneren Rhoden ohne Erlaubnis, Wissen oder Wille, ja sogar gegen Ausserrhoden ein Bündnis mit Jahrgeldern (Vereinigung) mit dem König von Spanien geschlossen, das Herzogtum Mailand [''das seit 1535 zur spanischen Krone gehörte''] betreffend. Dieses Bündnis schlossen die inneren Rhoden als nicht mehr kündbar. Die äusseren Rhoden wollten dieses Bündnis aber auf keinen Fall übernehmen. Weil nun kein Teil dem andern nachgeben wollte, wurde durch Vermittlung und Unterhandlung durch die Eidgenossenschaft das Land Appenzell im Jahre 1597, nach 188 Jahren gemeinsamer Regierung, aufgeteilt und getrennt. Durch die Trennung nahm Ausserrhoden nicht nur die weltliche Macht in eigenen Hände, wie Gerichte und Rat zu halten, sondern entledigte sich wegen gegensätzlicher Auffassungen bisheriger Gepflogenheiten betreffend Landfrieden, Feiertagen, neuem Kalender, Chorgericht zu Konstanz [''Ehe- und Sittengericht''] und vieler anderer Dinge. Es nutzte die Freiheit, das Land dem heiligen Evangelium zu öffnen, es einzurichten und zu fördern. Sollte jemand dagegen handeln, solle er mit gebührendem Ernst gemahnt und bestraft werden.
Dann haben aber diejenigen von inneren Rhoden (welche mit aller Gewalt danach strebten, dass man alle Landsgemeinden, Räte und Gerichte allein bei ihnen besuche, damit sie die besten Regierungspersonen dem gemeinen Mann, wenn sie unter sich in Appenzell seien, aufschwatzen könnten) angefangen, die Abmachung zu missachten. Sie haben hinterrücks und zum Nachteil der äusseren Rhoden mit Zwang und Trotz während der letzten rund hundert Jahre angefangen, gegen die christliche evangelische Religion zu handeln mit der Folge, dass die äusseren Rhoden des Landes Appenzell und auch die Evangelischen in den inneren Rhoden sich notwendigerweise beklagen und rechtfertigen mussten. Die ganze Angelegenheit wuchs sich derart aus, dass die zwölf Orte der Eidgenossenschaft auf ihre ehrbaren Ratsbotschaften von 1524 hinwiesen, dass die Landleute ihre Streitigkeiten in abwechselnden Landsgemeinden begleichen sollten. Dabei sei es dann eben während längerer Zeit nicht geblieben und 1595/96 haben die inneren Rhoden ohne Erlaubnis, Wissen oder Wille, ja sogar gegen Ausserrhoden ein Bündnis mit Jahrgeldern (Vereinigung) mit dem König von Spanien geschlossen, das Herzogtum Mailand (''das seit 1535 zur spanischen Krone gehörte'') betreffend. Dieses Bündnis schlossen die inneren Rhoden als nicht mehr kündbar. Die äusseren Rhoden wollten dieses Bündnis aber auf keinen Fall übernehmen. Weil nun kein Teil dem andern nachgeben wollte, wurde durch Vermittlung und Unterhandlung durch die Eidgenossenschaft das Land Appenzell im Jahre 1597, nach 188 Jahren gemeinsamer Regierung, aufgeteilt und getrennt. Durch die Trennung nahm Ausserrhoden nicht nur die weltliche Macht in eigenen Hände, wie Gerichte und Rat zu halten, sondern entledigte sich wegen gegensätzlicher Auffassungen bisheriger Gepflogenheiten betreffend Landfrieden, Feiertagen, neuem Kalender, Chorgericht zu Konstanz (''Ehe- und Sittengericht'') und vieler anderer Dinge. Es nutzte die Freiheit, das Land dem heiligen Evangelium zu öffnen, es einzurichten und zu fördern. Sollte jemand dagegen handeln, solle er mit gebührendem Ernst gemahnt und bestraft werden.
(362v) Hierauf hatten nach dieser Änderung der Machtverhältnisse die frommen, ehrenfesten, fürsorglichen, ehrsamen und weisen Herren Landammann und Rat der äusseren Rhoden des Landes Appenzell, meine gnädigen und gebietenden Herren und Oberen mit getreuer Hilfe der lieben Vorstehenden und Seelsorger im Lande angefangen, all das nach bestem Wissen und Gewissen anzuheben [''einzurichten''], das zur Förderung der christlichen evangelischen Religion gereichen sollte, und alle alten Missbräuche abzuwehren [''abzuschaffen''].
(362v) Hierauf hatten nach dieser Änderung der Machtverhältnisse die frommen, ehrenfesten, fürsorglichen, ehrsamen und weisen Herren Landammann und Rat der äusseren Rhoden des Landes Appenzell, meine gnädigen und gebietenden Herren und Oberen mit getreuer Hilfe der lieben Vorstehenden und Seelsorger im Lande angefangen, all das nach bestem Wissen und Gewissen anzuheben (''einzurichten''), das zur Förderung der christlichen evangelischen Religion gereichen sollte, und alle alten Missbräuche abzuwehren (''abzuschaffen'').


==== Kirchenrechtliche Verhältnisse in Speicher im 16. Jahrhundert ====
==== Kirchenrechtliche Verhältnisse in Speicher im 16. Jahrhundert ====

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