Landbuchrevision 1833/34

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Das Landbuch („Verfassung“ mit Gesetzessammlung) stammt von 1747, in Teilen von 1814 und behielt seine Gültigkeit im wesentlichen bis 1834, obwohl mehrere Versuche, eine „moderne“ Verfassung mit Gewaltentrennung und klaren Kompetenzregelungen einzuführen, scheiterten. Die Verfassung der Helvetik und der Mediationsakte waren ein vorübergehendes Intermezzo. Alle Änderungsversuche führten zu teils heftigen Auseinandersetzungen (1820 und 1821, sowie nochmals ab 1830) innerhalb des Kantons.

Landbuchrevision von 1833[Bearbeiten]

So warben die "Radikalen" für eine neue Verfassung

Auf eine konkrete Anregung aus Speicher beschloss der Grosse Rat des Kantons, der Landsgemeinde von 1830 die Frage nach Teil- oder Totalrevision des Landbuches vorzulegen, was dann allerdings nicht geschah. Erst nach weiterer beharrlicher Aufklärungsarbeit liberal denkender Männer wurde beschlossen, der Landsgemeinde von 1831 die Frage der Revision des Landbuches vorzulegen, was diese „mit ziemlicher Mehrheit“ bejahte. Gleichzeitig wurde auch ein 45-köpfiger Revisionsrat gewählt, welcher die Aufgabe hatte, ein neues Landbuch (Verfassung) zu erarbeiten, dazu hatte er Eingaben vieler Bürger und Gesellschaften einzubeziehen. Nach fünfzehn Sitzungen stand schliesslich die neue Verfassung, über welche an einer ausserordentlichen Landsgemeinde abgestimmt wurde, allerdings ohne klares Mehr, weshalb beschlossen wurde, die Abstimmung auf die ordentliche Landsgemeinde zu verschieben. In der Folge weibelten die „Stabilen“ und die „Radikalen“ für ihr jeweiliges Anliegen. 1832 wurde dann die grosse Mehrheit der Artikel angenommen, allerdings nicht die ganze Verfassung, so dass ein neu zusammen gesetzter Revisionsrat sich nochmals an die Arbeit machen musste. An der Landsgemeinde von 1833 wurde auch über die neue Bundesverfassung abgestimmt, der Vorschlag wurde allerdings abgeschmettert mit dem Ruf „s’Alt wieder!“ und genau dies verlangte die tumultuöse Landsgemeinde auch für das Landbuch - Revision gescheitert! Im Kommentar heisst es: „Er war einer von den Rückschlägen, die in einer Demokratie unvermeidlich sind, wenn die Volksmasse an Bildung und Gesittung erheblich hinter den geistigen Führern des Landes zurücksteht.“

Landbuchrevision von 1834[Bearbeiten]

1834 wurde an der Landsgemeinde erneut beschlossen, eine Revision an die Hand zu nehmen, dieses Mal mit einer 25-köpfigen Revisionskommission. Bereits im August 1834 fand die revidierte Verfassung nach vierjährigem heftigem Streit an einer ausserordentlichen Landsgemeinde eine Mehrheit. Der Revisionsrat arbeitete noch bis 1840 eine Vielzahl von Gesetzen aus. Weil die Verfassung sich noch sehr an das alte Landbuch anlehnte und von der demokratischen Entwicklung überholt wurde, mussten wichtige Punkte wie eine saubere Gewaltentrennung oder der starre Amtszwang in der Revision von 1858 geändert werden.

Text: Peter Abegglen, Mai 2017 Quellen: Appenzellische Jahrbücher 1909, 1910, 1911, 1912