Grenzsteine

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Kantons- und Gemeindegrenzen[Bearbeiten]

Die Kantons- und Gemeindegrenzen liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Veränderungen dieser Grenzen müssen durch die zuständigen Organe der betroffenen Kantone bzw. Gemeinden genehmigt werden. Die Hoheitsgrenzen liegen auf Grundstücksgrenzen und sind Bestandteil der amtlichen Vermessung. Sie stellen eine Informationsebene der amtlichen Vermessung dar.
Die jährliche Nachführung der Gemeindegrenzen erlaubt somit vor allem, Änderungen der Gemeinde- und Raumnomenklaturen nachzuvollziehen und zugunsten einer stets aktuellen kartografischen Visualisierung verfügbar zu machen.

Grenzsteine[Bearbeiten]

Ein Grenzstein (auch als Abmarkung oder Markstein bezeichnet) ist eine übliche Kennzeichnung von Grenzpunkten.
Grenzsteine werden zur örtlichen Kennzeichnung sichtbar, aber bodenbündig in den Grenzpunkt gesetzt, in der Regel mit einer mittleren Lagegenauigkeit von einigen Zentimetern.
Bei Feld- und Waldgrenzen können sie aber auch einige Dezimeter aus dem Boden ragen, um für Landwirte beim Ackern gut sichtbar zu sein (hier werden meist längere Steine als sonst üblich verwendet).

Grenzverlauf[Bearbeiten]

Im Zusammenhang mit dem rätselhaften Stein stellte sich die Frage, ob denn noch Grenzsteine zu den benachbarten Gemeinden vorhanden sind; und wenn ja, wo sie platziert sind.
Eine Überprüfung des Grenzverlaufes mittels Zeitreise von "Swisstopo" zeigt auf, dass der Verlauf unserer Gemeindegrenze diverse Male korrigiert wurde.
Der Grenzverlauf wird heute mittels Sattelitentechnik millimetergenau vermessen.
1843 wurde der Grenzverlauf z.B wie folgt festgelegt:
Von dem Punkte an, wo das Metmanegg und das Harzetbächlein zusammenfliessen über die Heimat des Hr. Landesfähnrich Rechsteiner dem Hag nach, der die Dieterschwende- und Sonnhalden-Heimat trennt, hinauf bis auf die Höhe der Speicheregg, da soll am Ende des Hages eine Marke gesetzt werden. Von da an soll die Linie in der Mitte der ursprünglichen Häuser im Almenweg und Buchschwende gerade durch die Steinegg an die Landesgrenze gezogen werden und zwar so, dass der äusserste westliche Punkt des Wirtshauses zum Sternen bestrichen wird und dann an die Landesgrenze in dieser Richtung fast in der Mitte einer Waldlücke, wo sich unweit davon eine steinerne Marke zwischen Waldeigentümern vorfindet, soll auch an der Landesgrenze eine Gemeindsmark gesetzt werden.
Solche "Beschreibungen" eines Grenzverlaufs erzeugten immer wieder Streitigkeiten, welche Gerichte schlichten mussten.

Grenzsteinverzeichnis[Bearbeiten]

In der Gemeindeverwaltung Speichers gibt es kein Verzeichnis über die Grenzsteine der Gemeindegrenze. Herauszufinden, ob und wo noch Grenzsteine vorhanden sind, ist nur mittels Grenzwanderung möglich.
In der beiliegenden Karte finden sich die noch vorhandenen Grenzsteine zwischen Speicher und den Nachbargemeinden Teufen, Trogen und Bühler, sowie Steine der Kantonsgrenze zu St. Gallen.
Sobald die Gemeindegrenze in Gewässern verläuft, sind keine Grenzmarkierungen mehr vorhanden. Der nördliche und östliche Teil Speichers wird durch Säglibach, Goldach und Bernhardsbach begrenzt. Das bedeutet, dass im Bereich von Speicherschwendi und gegen Trogen hin keine Grenzsteine zu finden sind.



Text und Fotos: Paul Hollenstein 2017